Verwaltungsbeauftragte/r
Der/Die Verwaltungsbeauftragte, eine Entlastung und Unterstützung.
Im Blickfeld der pastoralen und rechtlichen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten ist auch anzustreben, den Priester von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und Stiftungsräte zu unterstützen. Die Seelsorge ist und bleibt das Entscheidende, aber auch die Verwaltung ist ein Teil des kirchlichen Lebens.
Durch den Anschluss der Kirchengemeinde an eine Verrechnungsstelle besteht bereits eine Reihe von Entlastungen, die zum Beispiel im Rahmen des Leistungskataloges für Verrechnungsstellen oder in der Dienstordnung für Verrechnungsstellen dokumentiert sind.
Neben der Geschäftsführung für die Kindergärten oder den Einsatz von Gebäudefachleuten wurde die Einführung von Verwaltungsbeauftragten für Seelsorgeeinheiten in den Blick genommen, um insbesondere den Pfarrer - als den Vorsitzenden des Stiftungsrates - und den Stiftungsrat zu entlasten. Damit wird ein Angebot geschaffen, dass zu einer deutlichen Entlastung von Aufgaben in den Bereichen Personal-, Finanz- und Gebäudeverwaltung beitragen soll.
Die Verwaltungsbeauftragten sind in der Verrechnungsstelle räumlich verortet. Der Leiter/die Leiterin der Verrechnungsstelle übt die Dienstaufsicht über die Verwaltungsbeauftragen aus. Die Fachaufsicht liegt beim Vorsitzenden des Stiftungsrates. Die Komplexität seiner Aufgaben setzt ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Transparenz voraus.




