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Die Verrechnungsstelle erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung kann hierbei auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließt das Erzbistum Freiburg einen Arbeitsvertrag mit einer/-m Bewerber/-in, so werden die übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Es gelten die Datenschutzregelungen des Erzbistum Freiburg. Kommt kein Arbeitsvertrag zu Stande, so werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, Insoweit einer Löschung kein sonstiges berechtigtes Interesse entgegensteht.




